veröffentlicht am 04.12.2015

BI Kiel gegen Atomanlagen
c/o Friedenwerkstatt
Exerzierplatz 19
24103 Kiel
E-Mail: kielatom@posteo.de

Herrn
Amtsrichter Michel
Amtsgericht Cochem
Ravenestrasse 39
56812 Cochem

Kiel, 1.12.2015

Betrifft: Strafbefehl gegen Herrn Carsten Orth vom 6. November 2015

AZ: 2010 Js 22894/15

Sehr geehrter Herr Amtsrichter Michel,
in dem oben genannten Strafbefehl wird Herrn Carsten Orth "zur Last gelegt, zwischen dem
26.03.2015 und dem 29.05.2015 in Büchel durch 22 rechtlich selbständige Handlungen als
Veranstalter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne
Anmeldung (§14) durchgeführt zu haben." In der Begründung wird Herr Carsten Orth als
Verantwortlicher für diese Aktionen genannt.

Wir als Bürgerinitiative Kiel gegen Atomanlagen entscheiden grundsätzlich selbst, was für Aktionen
wir machen und richten uns nicht nach vorgeblich Verantwortlichen. Auch die Blockade des
Fliegerhorstes Büchel haben wir eigenständig geplant und durchgeführt – verantwortlich waren wir
alle individuell und als Gruppe für unsere Handlungen, nicht Carsten oder irgendwer anders.

Von daher fordern wir Sie auf, das Verfahren gegen Carsten Orth einzustellen. Hier wird völlig
willkürlich eine Person als Verantwortlicher benannt und dann juristisch belangt. Wir erklären uns
solidarisch mit der betroffenen Person und werden ihn auch unterstützen, wenn Sie weiter gegen ihn
vorgehen sollten. Nur gegen Einzelne Strafverfahren zu führen soll vereinzeln und anderen Angst
machen – wir werden das nicht zulassen und im Zweifel auch da sein, egal wer angeklagt ist. Hinter
büchel65 stehen wir alle zusammen, kein Aktivist ist mehr oder weniger verantwortlich als eine
andere Aktivistin.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch nochmal erklären, warum wir uns zu dieser
Blockadeaktion entschlossen haben und sie nach wie vor für richtig halten. Vielleicht kommen Sie
dann zu einem ähnlichen Schluss wie wir, dass diese Aktionen dringend notwendig sind und
Strafverfolgung weder legitim noch irgendwie nützlich ist. Eine Bestrafung löst die grundsätzlichen
Probleme der Atomwaffen und drohenden und aktuellen Kriege nicht.

Die Existenz von Atomwaffen bedroht uns nicht allein in einem potentiellen zukünftigen
Atomkrieg, sondern schädigt täglich die Gesundheit von Millionen Menschen, zerstört deren
Heimat und macht diese Menschen zu Flüchtlingen und Vertriebenen.

In Büchel müssen deutsche Soldaten den Abwurf dieses inhumanen Massenvernichtungsmittel
üben. Die nukleare Teilhabe durch deutsches Militär ist durch das Friedensgebot unserer Verfassung
nicht gedeckt. Zudem droht durch die sich immer mehr zuspitzenden aktuellen Konflikte wieder
mehr denn je auch Krieg, der mit Atomwaffen ausgetragen wird.

Aus diesen Gründen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass Atomwaffen abgeschafft gehören.
Weil sie Unrecht sind, ist Widerstand dagegen Pflicht. Hiroshima und Nagasaki mahnen uns zu
einer sofortigen Abschaffung ämtlicher Atomwaffen. Büchel ist der Ort in Deutschland, wo das
geschehen muss.

Aus diesen Gründen sind Blockaden des Fliegerhorstes in Büchel richtig und weiter notwendig. Wir
sind verantwortlich für unsere Blockade und werden weiter gegen Atomwaffen und auch die
Bestrafung von Kriegsgegner*innen aktiv sein – wie es schon auf unserem Transparent stand: „Wir
wollen eine andere Welt – Weg mit Atomanlagen, Waffen, Kapitalismus, Herrschaft“. Ob Sie gegen
uns, Carsten Orth oder andere ein Verfahren einleiten – das bleibt der falsche Weg!

Vielleicht gehen Sie lieber gegen die illegale nukleare Teilhabe in Büchel vor?

Mit freundlichen und atomwaffenfeindlichen Grüßen,

BI Kiel gegen Atomanlagen

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