Anti-Atom-Aktivistin in Haft

Eingestellt von Matthias Zimmermann On 08:34 0 Kommentare
Am Donnerstag letzter Woche, 12.5.2017,  hat die Anti-Atom-Aktivistin Hanna eine mehrwöchige Haft in Hildesheim angetreten. Weil sie sich weigert, eine wegen einer Ankettaktion gegen sie verhängte Strafe von 1650 Euro zu zahlen ist die Aktivistin nun in Haft. Hintergrund ist die Blockade eines Transportes mit abgereichertem Uranhexafluorid 2012 auf der Bahnstrecke zwischen der Urananreicherungsanlage in Gronau und Münster.

Der Haftantritt wurde von etwa 30 solidarischen Menschen begleitet, die mit zahlreichen Anti-Atom-Transparente gekommen waren. Noch bis morgen wird es eine Kundgebung vorm Knast in Hildesheim geben, auf der es die Möglichkeit gibt, direkt Postkarten zu schreiben. Auch wenn der JVA-Leiter Oliver Weßels bei der letzten Anti-Atom-Aktivistin, die wegen einer Atomtransportblockade eine Erzwingungshaft antreten sollte, das Bußgeld bezahlte, ist das dieses Mal nicht zu erwarten. Ihr dürft ihn aber gerne dazu auffordern.
Hanna begründet ihre Entscheidung; „Natürlich könnte ich die Geldstrafe auch zahlen, aber das würde die Strafe schlicht weniger sichtbar machen.

Das Landgericht Münster hatte die höchste je für Ankettaktionen verhängte Strafe beschlossen – es ist mir wichtig, dies wenigstens publik zu machen.“. Am vorliegenden Fall wird offensichtlich, dass Strafe und Einsperren weder der Gesellschaft noch den Verurteilten helfen, sondern es viel mehr um die Demonstration staatlichen Machtmonopols geht. Deshalb werden auch weiterhin Anti-Atom-Aktivist*innen gegen Polizei, Justiz, Strafe und Gefängnisse aktiv werden, welche die Durchsetzung von gesellschaftlich umstrittenen Projekten wie Atomkraft erst ermöglichen.

Hanna freut sich über solidarische Post. Sie wird vermutlich vier Wochen der Strafe in Höhe von 110 Tagessätzen absitzen – zur Bezahlung des Rests sind auch Spenden willkommen. Aktionen gegen Atomkraft, Staat, Polizei und Justiz bleiben natürlich die beste Solidarität – veröffentlicht also gerne eure Aktionen.

Weitere Infos:
http://nirgendwo.info/
http://nirgendwo.info/blog/2017/05/13/presseschau-zum-haftantritt/
http://nirgendwo.info/blog/2017/05/11/hanna-im-knast/

Adresse für Post:
Hanna Poddig
JVA Hildesheim
Godehardplatz 7
31134 Hildesheim
Spendenkonto:
Konto „Spenden & Aktionen“
IBAN DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC-Swift: VBMHDE5F
Betreff: Anti-Atom-Antirepression (wichtig anzugeben)
veröffentlicht am 24.02.2017

Kann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg, die gegen politische Opposition vorgeht. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg steht am 04.04.2017 eine Person vor Gericht, der genau dies vorgeworfen wird. Der Kontext: Im Hafen war ein Urantransport verladen worden, der dann einen Tag lang im Güterbahnhof Hamburg-Süd stand. Dort ketteten sich vor und hinter den Zug Umweltaktivist*innen an - eine davon wurde von einer anderen mit Lebensmitteln versorgt. So sollen die Straftatbestände Nötigung und Störung öffenlicher Betriebe erfüllt sein - die Versorgung mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag.

Aber es ist ja bekannt: Wenn es darum geht, politisch missliebige direkte Interventionen zu verfolgen, werden Gerichte gerne mal kreativ. Aber egal wie willkürlich die Vorwürfe sind, wichtig ist es, solidarisch zu handeln. Deshalb kommt vorbei, beteiligt euch an der Soli-Fax-und-Anruf-Aktion oder macht andere Soli-Aktionen um dem Gericht zu zeigen - es ist uns nicht egal ,wie sie urteilen. Aber es wird uns auch nicht davon abhalten, für eine Welt zu streiten, in der Atomanlagen nicht möglich sind.

Prozesstermin: Dienstag, 4. April 2017, 11:00 Uhr, Amtsgericht Hamburg-Harburg

Wir treffen uns um 10:00 Uhr vor dem Gericht - bringt etwas zum gegenseitigen Füttern mit!

Hintergrund zur Aktion und den dazu laufenden Verfahren:
http://nirgendwo.info/hamburg/#Uranzugblockade
www.urantransport.de

Nächste Termine:

  • 11.3.19 8.Fukushima-Jahrestag

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