veröffentlicht am 24.02.2017
Kann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In
bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg, die gegen
politische Opposition vorgeht. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg steht
am 04.04.2017 eine Person vor Gericht, der genau dies vorgeworfen wird. Der
Kontext: Im Hafen war ein Urantransport verladen worden, der dann einen
Tag lang im Güterbahnhof Hamburg-Süd stand. Dort ketteten sich vor und
hinter den Zug Umweltaktivist*innen an - eine davon wurde von einer
anderen mit Lebensmitteln versorgt. So sollen die Straftatbestände
Nötigung und Störung öffenlicher Betriebe erfüllt sein - die Versorgung
mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag.
Aber es ist ja bekannt: Wenn es darum geht, politisch missliebige
direkte Interventionen zu verfolgen, werden Gerichte gerne mal kreativ.
Aber egal wie willkürlich die Vorwürfe sind, wichtig ist es, solidarisch
zu handeln. Deshalb kommt vorbei, beteiligt euch an der
Soli-Fax-und-Anruf-Aktion oder macht andere Soli-Aktionen um dem Gericht
zu zeigen - es ist uns nicht egal ,wie sie urteilen. Aber es wird uns auch
nicht davon abhalten, für eine Welt zu streiten, in der Atomanlagen
nicht möglich sind.
Prozesstermin: Dienstag, 4. April 2017, 11:00 Uhr,
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Wir treffen uns um 10:00 Uhr vor dem Gericht - bringt etwas zum gegenseitigen
Füttern mit!
Hintergrund zur Aktion und den dazu laufenden Verfahren:
http://nirgendwo.info/hamburg/#Uranzugblockade
www.urantransport.de
Prozessankündigung: Hamburg-Harburg 4. April 2017: Füttern strafbar?
Eingestellt von
Thorge Ott
On
12:17
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