veröffentlicht am 24.02.2017

Kann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg, die gegen politische Opposition vorgeht. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg steht am 04.04.2017 eine Person vor Gericht, der genau dies vorgeworfen wird. Der Kontext: Im Hafen war ein Urantransport verladen worden, der dann einen Tag lang im Güterbahnhof Hamburg-Süd stand. Dort ketteten sich vor und hinter den Zug Umweltaktivist*innen an - eine davon wurde von einer anderen mit Lebensmitteln versorgt. So sollen die Straftatbestände Nötigung und Störung öffenlicher Betriebe erfüllt sein - die Versorgung mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag.

Aber es ist ja bekannt: Wenn es darum geht, politisch missliebige direkte Interventionen zu verfolgen, werden Gerichte gerne mal kreativ. Aber egal wie willkürlich die Vorwürfe sind, wichtig ist es, solidarisch zu handeln. Deshalb kommt vorbei, beteiligt euch an der Soli-Fax-und-Anruf-Aktion oder macht andere Soli-Aktionen um dem Gericht zu zeigen - es ist uns nicht egal ,wie sie urteilen. Aber es wird uns auch nicht davon abhalten, für eine Welt zu streiten, in der Atomanlagen nicht möglich sind.

Prozesstermin: Dienstag, 4. April 2017, 11:00 Uhr, Amtsgericht Hamburg-Harburg

Wir treffen uns um 10:00 Uhr vor dem Gericht - bringt etwas zum gegenseitigen Füttern mit!

Hintergrund zur Aktion und den dazu laufenden Verfahren:
http://nirgendwo.info/hamburg/#Uranzugblockade
www.urantransport.de

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