veröffentlicht am 21.11.2014

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass die Polizei im Vorfeld der „Hooligans gegen Salafisten“-Kundgebung sogenannte „Gefährdungsansprachen“ gegenüber Antifaschist*innen durchführte, um sie von einer Teilnahme an Protesten abzuhalten. Die „BI Kiel gegen Atomanlagen“ verurteilt diese Maßnahme zur Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Die von der Kieler Polizei Angesprochenen wurden zuhause aufgesucht und regelrecht davor gewarnt, am 15. November 2014 nach Hannover zu fahren, um gegen den Rassismus der Hooligans und Nazis zu demonstrieren. Wir bewerten das Verfahren der Polizei als eine weitere Kriminalisierung antifaschistischen Handelns.

Meinungs- und Versammlungsfreiheit heißt für uns, entscheiden zu können, wann, wo und gegen wen demonstriert wird. Innerhalb der Anti-Atom-Bewegung haben wir leider viele Erfahrungen mit Überwachung von Einzelpersonen und Gruppen. Überwachung oder gezielte Gefährderansprachen dienen der Polizei, Menschen zu signalisieren, dass sie unter Beobachtung stehen und damit diese einzuschüchtern, sowie der Möglichkeit zusätzliche Informationen zu gewinnen. So sollen diese davon abgehalten werden, ihre Interessen zu vertreten und sich gegen Faschismus oder Castortransporte zur Wehr zu setzen.

Dass nun hier von staatlicher Seite notwendiges Engagement gegen faschistische und ausländerfeindliche Parolen wie bei der Hooligan-Kundgebung versucht wird zu unterbinden, schützt einmal mehr Nazis statt die, die unter ihren Übergriffen leiden. Die BI gegen Atomanlagen ruft deshalb weiterhin zum notwendigen Protest gegen Rassismus und Faschismus auf.

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